Hauswirtschaftliche Unterstützung Viernheim

Unsere hauswirtschaftliche Unterstützung hilft beim Bewältigen alltäglicher Aufgaben wie Einkaufen oder Putzen, wenn Sie gesundheitlich eingeschränkt sind oder einfach etwas Hilfe im Alltag brauchen.

Eine Pflegerin der Johanniter räumt mit einem älteren Mann eine Spülmaschine aus.
Eine Pflegerin der Johanniter räumt mit einem älteren Mann eine Spülmaschine aus.

Unsere Leistungen

Wer aufgrund einer Erkrankung, durch einen Unfall oder eine Behinderung auf Pflege und Betreuung angewiesen ist, hat in der Regel Schwierigkeiten, den Haushalt eigenständig in Ordnung zu halten. Sie können in diesem Fall die hauswirtschaftliche Unterstützung als Pflegeleistung der Kranken- und Pflegekassen nutzen. Dazu zählen unter anderem Einkaufen, Kochen, Aufräumen und Reinigen der Wohnung, Spülen oder Waschen. Das Angebot richtet sich an alle, die trotz Einschränkungen weiterhin zuhause, selbstbestimmt und sicher leben wollen, und entlastet Angehörige. Mithilfe unserer hauswirtschaftlichen Unterstützung werden alltägliche Aufgaben erledigt, und Ihr Zuhause bleibt der Ort, an dem Sie gerne leben und sich wohlfühlen.

Unser Pflegedienst bietet Ihnen umfassende hauswirtschaftliche Dienste, die Ihren Alltag erleichtern und helfen, ein sauberes und gemütliches Zuhause zu schaffen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Reinigungsdienste
    • Regelmäßige Reinigung Ihrer Wohnräume
    • Staubsaugen und Wischen
  • Wäschepflege
    • Waschen, Trocknen und Bügeln
    • Pflege von Bettwäsche und Handtüchern
  • Einkaufsservice
    • Erledigung Ihrer Einkäufe nach Wunsch mit Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause
  • Kochen
    • Zubereitung von Mahlzeiten
    • Unterstützung bei der Essensvorbereitung

Gerne gehen wir auch auf Ihre speziellen Bedürfnisse ein! Dabei konzentrieren sich unsere Angebote auf regelmäßige, unterstützende Tätigkeiten, die Ihnen den Alltagerleichtern. Darüber hinausgehende Leistungen wie Grundreinigungen oder Reparaturen können wir nicht anbieten.

Anspruch und Finanzierung

Unsere hauswirtschaftliche Unterstützung fällt unter die sogenannten Entlastungsleistungen. Diese sind Bestandteil der Pflegeleistungen, die durch die Pflegeversicherung finanziert werden. Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 haben einen Anspruch auf einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von derzeit 131€/Monat, der zusätzlich zum Umfang des Pflegegrads zur Verfügung steht und für verschiedene Dienstleistungen verwendet werden kann. Eine direkte Auszahlung wie beim Pflegegeld ist nicht vorgesehen.

Sollten Sie bereits einen Pflegegrad besitzen und noch keine Leistungen nach § 45b in Anspruch genommen haben, haben sie wahrscheinlich ein Guthaben angesammelt, das Sie bei ihrer Pflegekasse erfragen können. Nach einer gewissen Zeit verfällt dieses Guthaben, wenn es nicht beansprucht wird.