Fortbildung Betreuungskräfte nach SGB XI Tübingen
Diese Fortbildung frischt das Wissen von bereits ausgebildeten Betreuungskräften auf.
Unsere Leistungen
Das Pflegeversicherungsgesetz fordert jährliche Fortbildungen für alle bereits ausgebildeten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Stunden.
In der Schulung frischen die Teilnehmenden ihr Wissen für ihre Arbeit in der sozialen Betreuung auf.