Fortbildung Betreuungskräfte nach SGB XI Pflegeschule Rodgau
Diese Fortbildung frischt das Wissen von bereits ausgebildeten Betreuungskräften auf.
Unsere Leistungen
Das Pflegeversicherungsgesetz fordert jährliche Fortbildungen für alle bereits ausgebildeten Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 Stunden.
In der Schulung frischen die Teilnehmenden ihr Wissen für ihre Arbeit in der sozialen Betreuung auf.
Nachqualifikation für Betreuungskräfte nach §53b SGBXI
Infolge demenzieller Veränderungen, psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderung können Menschen in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sein. Sie benötigen besonders viel Zeit und Zuwendung. Aus diesem Grund setzen stationäre und ambulante Pflege- und Betreuungseinrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte (nach § 53b SBG XI) ein. Ziel ist es, die Betreuungs- und Lebensqualität der betroffenen Menschen zu verbessern.
Lehrgangsinhalte:
Grundsätzlich werden tätigkeitsrelevante Themen der Betreuungsassistenten nach § 53b SGB XI wie Biographiearbeit, Aktivierungsangebote, MDK – sichere Dokumentation, Schweigepflicht und Datenschutz, Haftungs- und Betreuungsrecht, usw. aufgefrischt und ergänzt. Gerne nehmen wir Ihre individuellen Wünsche in die Schulung auf.
Teilnahmevoraussetzungen:
Die Teilnahme an der Nachqualifikation zur Betreuungskraft (m/w/d) setzt die erfolgreiche Absolvierung des Kurses zum Betreuungsassistenten (m/w/d) voraus. Um diese Zulassung behalten zu können, sieht es die gesetzliche Regelung vor, dass die Nachqualifikation im jährlichen Turnus erfolgen muss.
Kursgebühr:
Die Kursgebühr beträgt 200,00 Euro pro Person inklusive Kursunterlagen.
Termin 2024:
19.02. und 20.02. 2024 / Uhrzeit: 08.00 – 15.00 Uhr