Verhinderungspflege Langenau und Umgebung
Die Verhinderungspflege hilft, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Die Pflegedienste der Johanniter springen dann ein und übernehmen zeitlich befristet häusliche und pflegerische Aufgaben.
Unsere Leistungen
Rund drei Millionen pflegebedürftige Menschen gibt es derzeit in Deutschland. Fast zwei Drittel von ihnen werden – überwiegend durch Angehörige – daheim betreut. Doch was passiert, wenn die Pflegenden durch Urlaub, Beruf oder Krankheit verhindert sind? Dann hilft die Verhinderungspflege der Johanniter weiter. Sie wird von der Pflegekasse mit einem Budget von bis zu 1612 Euro finanziert. Es entstehen weder zusätzliche Kosten, noch werden andere Pflegeleistungen gekürzt - vorausgesetzt, der Pflegeaufwand bleibt pro Tag unter 8 Stunden. Die Verhinderungspflege ist eine Leistung, die unabhängig von anderen Leistungen von der Pflegekasse übernommen wird. Auch die Johanniter-Pflegedienste bieten Verhinderungspflege an und übernehmen zeitlich befristet die Aufgaben der Pflegeperson bis diese selbst wieder einsatzbereit ist.
Häusliche Pflege
Damit Ihnen die Geborgenheit in den eigenen vier Wänden erhalten bleibt: Der ambulante Pflegedienst der Johanniter pflegt, betreut und versorgt Sie auf Wunsch zuhause.
Unsere Leistungen
Ein Zuhause bedeutet Sicherheit und Geborgenheit. Gerade deshalb möchten viele Menschen ihre vertraute Umgebung auch im hohen Alter oder bei Krankheit nicht aufgeben. Der ambulante Johanniter-Pflegedienst passt sich ganz Ihren Bedürfnissen an und geht mit Zuwendung, Erfahrung und Fachwissen auf Ihre Wünsche ein. Dabei entscheiden Sie selbst, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Bei Bedarf hilft Ihnen der Pflegedienst beim Zähneputzen, Waschen, Frisieren und vielem mehr. Nach Krankenhausaufenthalten pflegt er Sie zuhause weiter, gerne kümmert er sich auch während der Ferienzeit um Sie. In Absprache mit Ihrem Arzt kümmern sich die Mitarbeitenden um Ihre Medikamente, außerdem übernehmen sie Besuchs- und Betreuungsdienste – jederzeit mit einem offenen Ohr für Ihre Wünsche, als Hilfe im Haushalt und als helfender Begleiter auf allen Ihren Wegen.
Medizinische Versorgung zu Hause: Häusliche Krankenpflege nach SGB V
In Absprache mit Ihrem Arzt, unterstützen unsere Pflegekräfte alle medizinischen Maßnahmen (die häusliche Krankenpflege), die zu Hause durchgeführt werden können, wie z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung,
Injektionen, Katheterwechsel, Stomaversorgung, Kompressionsstrümpfe oder auch Porternährung, u.v.m. Das Ziel einer häuslichen Krankenpflege ist, krankheitsbedingte Beschwerden zu lindern, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder die Krankheit zu kurieren und dies in Ihrem häuslichen Umfeld.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen. Es können zusätzliche Bearbeitungspauschalen anfallen. Die Pflegeleistungen (Pflegesachleistung sowie -geld) werden dadurch nicht berührt bzw. verringert. Die häusliche Krankenpflege erhalten Sie zusätzlich. Die Verordnung dafür wird zunächst für 14 Tage von Ihrem Arzt ausgestellt und kann individuell verlängert werden.
Leistungsumfang
Nachfolgend werden die am häufigsten auftretenden Verordnungen aufgezeigt.
Die Aufzählungen sind nicht abschließend und auch ärtzliche Verordnungen, die über diese Aufzählung hinausgehen, bieten wir für Sie an.
• Medikamentengabe
• Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen (Klasse II)
• Injektionen (s.c.) / Blutzuckermessung
• Blutdruck-Messung
• Kompressionsverband anlegen
• Wundversorgung
• Dekubitusbehandlungen
• Mobilisation/Lagern
Unterstützung bei der Lebensführung
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote
Förderung der Betroffenen und Entlastung der Angehörigen
Damit Pflegebedürftige in ihrer häuslichen Umgebung möglichst lange ein eigenständiges Leben führen können, stehen ihnen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Diese reichen von Angeboten zur Unterstützung bei der alltäglichen hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Einkaufen, alltägliche Haushaltsverrichtungen) über Hilfen bei der Alltagsgestaltung (z.B. Boten- und Behördengänge, Fahrdienste) bis hin zu allgemeiner Betreuung (z.B. Einzelbetreuung, Musikgruppen für Demenzkranke, Bewegungsklassen).
Wohlbefinden verbessern
Alle Angebote richten sich nach den individuellen Möglichkeiten und Interessen der betreuten Person. Ausgehend von der Biografie des Erkrankten, können unsere Betreuungsassistenten vorhandene Ressourcen abrufen und weiterentwickeln. Sie entlasten dadurch auch die Angehörigen indem sie vor Ort in der gewohnten häuslichen Umgebung die Betroffenen stundenweise betreuen.
Unser Ziel ist es, das Wohlbefinden der betreuten Menschen positiv zu beeinflussen und damit das Miteinander in den Familien zu verbessern.
Leben mit Demenz
Für Betroffene und ihre Angehörigen bedeutet die Diagonse Demenz eine enorme körperliche und seelische Belastung. Die Johanniter bieten daher spezielle Betreuungsleistungen bei Demenz an. Dazu gehört:
- Betreuung der Betroffenen durch Förderung der noch vorhandenen Fähigkeiten (durch Gedächtnistraining, Biografiearbeit, Bewegungsübungen), individuelle Beschäftigungsangebote (z.B. kreatives Gestalten der Spiele) sowie Aktivierung und Förderung der Alltagsfähigkeiten durch stundenweise Betreuung der Demenzkranken in der gewohnten Umgebung.
- Entlastung der pflegenden Angehörigen durch individuelle, situationsbezogene Beratung, Anleitungen und Tipps sowie Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Pflegekasse.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Zur Unterstützung der häuslichen Pflege können Sie zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen wählen, z.B. der Begleitung zum Arzt. Hierfür steht ein einheitlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung. Mit Ausnahme pflegerischer Tätigkeiten (nach SGB XI) kann er für Entlastungsleistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, ohne damit verrechnet zu werden. Im Pflegegrad 1 steht der Betrag auch für die von ambulanten Pflegediensten erbrachte Körperpflege zur Verfügung. Außerdem kann er für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege verwendet werden.
Gern beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Ihr persönlicher Pflegedienst direkt vor Ort
Der Johanniter-Pflegedienst bietet Ihnen eine praktische Unterstützung, die genau auf Ihre persönliche Situation und Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Gerne beraten wir Sie zu allen Themen rund um die Pflege und erstellen für Sie ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns einfach an.
Praktische Hilfe im Alltag
Hilfe bei der Haushaltsführung (nach SGB V)
Für ein längeres Leben Zuhause
Ein Zuhause bietet Sicherheit und Geborgenheit. Gerade deshalb möchten viele Menschen ihre gewohnte Umgebung auch im hohen Alter und bei Krankheit nicht aufgeben. Damit Sie noch lange und zufrieden in Ihren eigenen vier Wänden leben können, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter des hauswirtschaftlichen Dienstes bei der Haushaltsführung. Das Ziel ist es, Sie in Ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen und Ihnen bei Ihren alltäglichen Hausarbeiten unter die Arme zu greifen.
Bestandteile der Hilfe
Unsere Mitarbeitenden unterstützen bei oder übernehmen folgende Tätigkeiten ganz für Sie:
• Kochen und Einkaufen
• Wäsche sortieren/Waschmaschine füllen
• Auf-/Abhängen der Wäsche
• Be-/Entladen des Trockners
• Reinigen Ihrer Wohnung
• Unterstützung bei der Dekoration und den Vorbereitungen von Festen, wie Geburtstage, Weihnachten u.v.w.
• Begleitung bei Aktivitäten, wie Spazierengehen, Besuch eines Friedhofs oder Gottesdienstes, etc. Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfe sind hierbei keine Hindernisse!
• Begleitung zum Arzt
Praktische Hilfe im Alltag!
Der Umfang, die Regelmäßigkeit sowie die Inhalte der zu erbringenden Dienstleistung werden schriftlich festgehalten. Die Pflegedienstleitung stimmt im Vorfeld mit Ihnen ab, welche Leistungen für Ihre Bedürfnisse die passenden sind und erstellt Ihnen ein individuelles Angebot.
Pflegeberatung (nach §37 Abs. 3 SGB XI)
Individuelle und fachliche Beratung
Sobald Sie zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, müssen Sie als Geldleistungsbezieher in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Qualitätssicherungseinsatz) in Anspruch nehmen und nachweisen. Als Sachleistungsbezieher können Sie die Beratung in Anspruch nehmen. Die Pflegegrade 1 bis 3 haben alle sechs Monate einen Anspruch auf die Pflegeberatung. Bei den Pflegegraden 4 und 5 ist die Beratung alle drei Monate durchzuführen. Dieser Qualitätssicherungseinsatz kann durch zugelassene Pflegedienste, wie den Johanniter-Pflegedienst, erfolgen. Bei dieser Pflegeberatung werden Ihre individuelle Situation und Ihr Bedarf überprüft.
Kostenübernahme Pflegeversicherung
Die Kosten der Pflegeberatung übernimmt Ihre Pflegeversicherung für Sie. Zudem fordert Ihre Versicherung eine solche Beratung in regelmäßigen Abständen ein.
Inhalte der Pflegeberatung
• Begutachtung des Patienten
• Besichtigung der Wohnung/Räumlichkeiten, Wohnraumberatung
• Bewertung und Vermittlung der Hilfsmittel
• Gespräche mit den pflegenden Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden
• Beratung nach individuellen Bedürfnissen
• Beratung zu den versch. Budgets
• Beratung zu Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
• Beratung zu Verhinderungspflege während
• Verhinderung durch Krankheit, Urlaub, Termine
• Unterstützung und Vermittlung von Pflege, Hauswirtschaft, Tagespflege und anderen Dienstleistungen