Recht im Rettungsdienst
für nicht ärztliches Personal
Themen
Nichtärztliches Personal des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehren muss im Rahmen der Garantenpflicht gegenüber verletzten oder erkrankten Personen in sehr kurzer Zeit wesentliche Entscheidungen treffen. Im Raum stehen unter anderem die Fragen nach der Form der Behandlung, der Nachforderung ärztlichen Personals sowie die Berücksichtigung des Willens der zu behandelnden Person.
Nicht selten heißt es, dass das Rettungsdienstpersonal auf Grund der getroffenen Entscheidung „mit einem Bein im Gefängnis steht“. Doch ist das wirklich so? Wie sieht der rechtliche Rahmen in präklinischen Notfallsituationen aus? Wer hat welche Kompetenzen im Rahmen der Behandlung, des Transportes und der Übergabe in die weitere ärztliche Behandlung? Welche strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen können drohen, wenn dieser rechtliche Rahmen überschritten wird?
Kursinhalte
- rechtlicher Rahmen der Tätigkeit nichtärztlichen Personals im Rahmen der präklinischen Notfallsituation
- Verantwortungsbereiche und Haftung bei der eigenständigen Durchführung heilkundlicher Maßnahmen auf Grund einer ärztlichen Delegation eines Arztes vor Ort oder einer SOP des ÄLRD
- Haftungsrecht bei der eigenverantwortlichen Durchführung heilkundlicher Maßnahmen nach § 2a NotSanG oder § 34 StGB
- Haftungsfallen des Fahrzeugführers eines Rettungsmittels bei der Fahrt zum Einsatzort, ins Krankenhaus und in die Rettungswache
- Voraussetzungen für eine rechtmäßige Einwilligung von verletzten oder erkrankten Personen in Transport und Behandlung und das Mitwirken von Eltern und/oder rechtlichen Betreuer in Bezug auf die Einwilligung
Dauer & Gliederung
Die Fortbildung umfasst 8 Unterrichtseinheiten.
Zugangsvoraussetzungen
der Kurs richtet sich an nichtärztliches Personal
Termin
- Recht im RD L 25-01: 12.09.2025
- Lehrgangszeiten: 8:00-15:15 Uhr
Seminarort
Johanniter-Akademie Mitteldeutschland
CAMPUS LEIPZIG
Riebeckstraße 33
04317 Leipzig
Kosten
150,00 Euro inkl. Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Seminargetränken und warmem Mittagessen
Die Rechnungslegung erfolgt nach dem Lehrgang. Eine Rechnungslegung an einen anderen Kostenträger kann nur bei einer schriftlich vorliegenden Kostenzusage erfolgen.
Anmeldung & Informationen
Johanniter-Akademie Mitteldeutschland
Administration
akademie-mitteldeutschland(at)johanniter.de
Riebeckstraße 33
04317 Leipzig
www.johanniter-bildung-mitteldeutschland.de