Fördermöglichkeit für berufliche Weiterbildung

Bildungsurlaub / Bildungszeit

In fast allen Bundesländer haben Arbeitnehmer*innen einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Anders als bei anderen Förderinstrumenten kann man die inhaltlichen Schwerpunkte einer Fort- oder Weiterbildung beim Bildungsurlaub selbst festgelegt. In der Regel haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub.

Mehr Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Einen Bildungsgutschein können sowohl arbeitslose wie auch berufstätige Menschen erhalten. Mit dem Bildungsgutschein können nicht nur die Kosten für Weiterbildungen und anfallende Prüfungsgebühren, sondern auch Ausgaben für Bücher, Fahrtkosten, Unterbringung und sogar eine Kinderbetreuung übernommen werden. Ob die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllt sind, wird in der persönlichen Beratung in der Arbeitagentur bzw. im Jobcenter geprüft. 

Mehr Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit

AufstiegsBAFöG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, AufstiegsBAföG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Weiterbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen: Sie beinhalten unter anderem Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beantragt werden die Leistungen des AFBG bei den AFBG-Förderämtern der jeweiligen Bundesländer.

Mehr Informationen zum Aufstiegs-BAFöG
Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten in sozialen Berufen